In Blankensee wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 21 der Geflügelpest-Verordnung, des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der
Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee, Trockenwerk 5 zum Sperrbezirk erklärt (siehe Karte).
Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit den Ortschaften Hasenhof, Tiedtshof, Warbende Ausbau, Friedrichsfelde, Tannenhof, Groß Schönfeld, Rödlin, Wanzka.