Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land

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15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

09.04.2021

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundes- und Landtagswahlen am 26.September 2021 in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020 S. 334) i.V.m § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber. 2015,148), in den zuletzt gültigen Fassungen sowie dem Erlass des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.August 1994 (Amtsbl. M-V 1994, S.899) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 31. März 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S.266) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

08.04.2021

Spendenbericht 2020

Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes MV dürfen die Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,

07.04.2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

                                     Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17                                   Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.

25.03.2021

Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeister/in in der Gemeinde Hohenzieritz - Sitzungstermine Gemeindewahlausschuss

Zur Prüfung und Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Hohenzieritz tagt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, dem 13.04.2021, um 17.00 Uhr.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt in der Sitzung am Montag, dem 28.06.2021, um 16.00 Uhr.

Im Falle einer Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erfolgt die Feststellung dieses Wahlergebnisses am Montag, dem 12.07.2021, um 16.00 Uhr.

24.03.2021

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hohenzieritz zur Wahl des Bürgermeisters/in am 27. Juni 2021

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Hohenzieritz

Am 27. Juni 2021 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 11. Juli 2021 vorgesehen.

Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Hohenzieritz am 27. Juni 2021 auf.

22.03.2021

Landwerke M-V Breitband GmbH ist startklar

Jetzt geht es los!

Die Landwerke M-V Breitband GmbH ist auf dem besten Weg, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für schnelles Internet zu sorgen.

04.03.2021

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin über die Durchführung von Kartierungen für den Bau der B96 Landesgrenze Brandenburg bis Neustrelitz

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt in den Amtsbereichen Neustrelitz-Land, Mecklenburgische Kleinseenplatte sowie der Städte Neustrelitz und Fürstenberg/Havel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B96 zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und Neustrelitz auszubauen.

03.03.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet Geflügelpest um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee

Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 27 der
Geflügelpest-Verordnung, des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden
Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in 17237 Blankensee, Trockenwerk 5 zum Beobachtungsgebiet
erklärt (siehe Karte).
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Gemeinde Burg Stargard mit den Ortschaften
Burg Stargard, Quastenberg, Quastenberg Siedlung, Sabel, Teschendorf, Gramelow, Loitz,
Godenswege, Riepke, Cammin; die Gemeinde Holldorf mit den Ortschaften Holldorf, Rowa und
Ballwitz; die Gemeinde Groß Nemerow mit den Ortschaften Krickow, Tollenseheim, Bornmühle,
Bornshof, Zachow, Groß Nemerow, Klein Nemerow; die Gemeinde Möllenbeck mit den Ortschaften
Möllenbeck, Flatow, Quadenschönfeld, Quadenschönfeld Bahnhof, Stolpe, Warbende; die Gemeinde
Blankensee mit den Ortschaften Watzkendorf und Rödlin Ausbau; die Gemeinde Blumenholz mit
den Ortschaften Blumenhagen, Blumenholz, Friedrichshof, Ehrenhof, Wilhelminenhof, Weisdin,
Blumenholz Nebendorf, Wendfeld, Usadel; die Gemeinde Hohenzieritz mit der Ortschaft Prillwitz;
die Gemeinde Carpin mit den Ortschaften Bergfeld, Goldenbaum, Carpin, Dianenhof, Zinow,
Oberzinow, Ochsenkrug, Thurow, Schulzenhof; die Gemeinde Grünow mit den Ortschaften Grünow
und Ollendorf und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft mit den Ortschaften Cantnitz, Dolgen,
Koldenhof, Köllershof.

03.03.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Errichtung eines Sperrbezirkes Geflügelpest um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee

In Blankensee wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 21 der Geflügelpest-Verordnung, des    § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der
Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee, Trockenwerk 5 zum Sperrbezirk erklärt (siehe Karte).
Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit den Ortschaften Hasenhof, Tiedtshof, Warbende Ausbau, Friedrichsfelde, Tannenhof, Groß Schönfeld, Rödlin, Wanzka.

03.02.2021

Mitteilung über Vermessungsarbeiten 2021

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK), hat über das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern Verträge zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen.

14.01.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Userin zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Userin zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 06.10.2020 der
Gemeindevertretung Userin empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Userin
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

14.01.2021

Pressemitteilung der Landwerke M-V Breitband GmbH - Warnung vor Betrügern

Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen.
In diesem Zusammenhang weisen die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln.

14.01.2021

Mitteilung des Landkreises MSE zur Terminvergabe für Covid-19-Impfung

Die Terminvergabe für eine Covid-19-Impfung wird von der Landesregierung MV organisiert. Es werden zunächst in alphabetischer Reihenfolge alle Menschen im Alter über 80 Jahren, die nicht im Alten- und Pflegeheim sondern in der eignen Häuslichkeit wohnen, postalisch angeschrieben und über ihre Impfberechtigung informiert. Sie können sich dann telefonisch über ein Callcenter informieren und ihre Impftermine vereinbaren. Die entsprechende Rufnummer der Hotline wird in den Schreiben mitgeteilt.

05.01.2021

Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 06.10.2020 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2019 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher zu entlasten.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr