Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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09.01.2023

Satzung der Gemeinde Kratzeburg zur Erhebung von Friedhofsgebühren

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 24.10.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen:

09.01.2023

Erneute Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 31.01.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Kratzeburg beschlossen. 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte am 10.03.2022.

06.12.2022

Aufruf zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

06.12.2022

Weisung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Einführung landeseinheitlicher Sirenensignale für das Land MV

Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:

04.11.2022

Satzung über die Hausnummerierung in der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit dem § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch und dem § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg vom 24.10.2022 nachfolgende Satzung erlassen:

29.03.2022

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 14.03.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg vom 14.10.2019 erlassen:

28.03.2022

Postfach des Amtes Neustrelitz-Land ab 01. April 2022 nicht mehr verfügbar

Die Postfiliale Neustrelitz wird zum 31. März 2022 geschlossen.

10.03.2022

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 31.01.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Kratzeburg beschlossen.

10.03.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kratzeburg

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kratzeburg lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Diese findet am Samstag, dem 26. März 2022 um 10.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Kratzeburg statt.

08.03.2022

Bekanntmachung zu den Prüfberichten der überörtlichen Rechnungsprüfung für die amtsangehörigen Gemeinden - Prüfung der Haushaltsjahre 2019/2020

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die überörtliche Prüfung des Amtes „Neustrelitz-Land“ gemäß §§ 4, 6 und 7 Kommunalprüfungsgesetz M-V vorgenommen.

07.01.2022

Neue Steuerbescheide für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.

23.12.2021

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 20.09.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und am 20.12.2021 der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.

23.12.2021

3. Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 05.07.2021 die dritte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

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