Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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16.09.2021

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

31.08.2021

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 04.08.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 24.10.2019 erlassen:

30.08.2021

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

24.08.2021

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Klein Vielen

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Klein Vielen findet am Freitag, dem 15. Oktober 2021 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum in Peckatel statt (es ist keine öffentliche Veranstaltung, nur Mitglieder sind zugelassen).

26.07.2021

Bekanntmachung der Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee

Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2021 die Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee beschlossen.

28.06.2021

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

16.06.2021

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hohenzieritz zur Bürgermeisterwahl am 27. Juni 2021

  1. Am 27.06.2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Bürgermeisterwahl statt. Gewählt wird der Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  1. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.06.2021 zugestellt wurden, ist der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Hohenzieritz am gemäß Anlage 1 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.

15.06.2021

Satzung der Gemeinde Kratzeburg über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzung)

Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeitig gültigen Fassung und des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg vom 07.06.2021 folgende Satzung erlassen:

10.06.2021

Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin - Gemeinde Blumenholz

Vermessungsobjekt:  
Gemeinde: Blumenholz
Gemarkung: Usadel
Flur: 1 
Flurstück: 36/4
Lagebezeichnung: Usadel

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom           16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

10.06.2021

Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Klein Vielen

Freiwilliger Landtausch: Klein Vielen II Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Aktenzeichen: 5433.21/71-075 II
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch, Gemeinde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Klein Vielen
Gemarkung Klein Vielen,  Flur 5, Flurstück 28
Gemarkung Klein Vielen,  Flur 4, Flurstück 31
Gemarkung Peckatel,  Flur 5, Flurstück 34/1

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 208.850 m2. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0395/380 69306) eingesehen werden.

28.05.2021

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz

  1. Am 27. Juni 2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Wahl des Bürgermeister statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05. Juni 2021 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann.
  3. Das Briefwahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters wird zusammen mit dem Urnenwahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt.
  4. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenzieritz eingetragen ist.
  5. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, das sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
  6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat unter Einhaltung aller derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
17.05.2021

Friedhofsgebührenordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 33 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

17.05.2021

Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

03.05.2021

Umfrage des ÖPNV in der Seenplatte: Die Bürger sind gefragt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt ab dem 3. Mai 2021 eine Bürger-Befragung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch. Ausgehend von der Internetseite www.seenplatte-mobil.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Erfahrungen, Vorschlägen und Ideen in die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans einbringen.

30.04.2021

Informationen der kreislichen Pflegestützpunkte - ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen für pflegebedürftige Menschen

Seit über einem Jahr leben wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Alle Bereiche unseres Alltags sind mehr oder weniger davon betroffen. Dabei sind ältere und pflegebedürftige Menschen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Versorgung und Pflege sicherzustellen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Realisierung verschiedene Leistungsanbieter und Instanzen mitwirken. So sind auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen im Auftrag der Pflegekassen im Einsatz. Beispielsweise können sie im Haushalt unterstützen, Einkäufe erledigen, Arzt- oder Behördentermine begleiten, vorlesen oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.