Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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21.04.2021

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. Mai 2021 Wahlberechtigte aus den oben genannten Wahlgebieten als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Gemeinden und für den Briefwahlvorstand im Amt Neustrelitz-Land für die am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahlen sowie Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern vorzuschlagen.
Vorschläge sind bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz oder unter der TelefonNr.: 03981-457534 bzw. 457520 einzureichen. Die Meldung kann auch an die email-Adresse wahl@amtneustrelitz-land.de erfolgen.

15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

09.04.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Klein Vielen zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Klein Vielen zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Klein Vielen empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Klein Vielen
festzustellen und die Bürgermeisterin für das HHJ 2019 zu entlasten.

09.04.2021

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundes- und Landtagswahlen am 26.September 2021 in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020 S. 334) i.V.m § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber. 2015,148), in den zuletzt gültigen Fassungen sowie dem Erlass des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.August 1994 (Amtsbl. M-V 1994, S.899) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 31. März 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S.266) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

08.04.2021

Spendenbericht 2020

Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes MV dürfen die Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,

07.04.2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

                                     Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17                                   Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.

24.03.2021

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hohenzieritz zur Wahl des Bürgermeisters/in am 27. Juni 2021

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Hohenzieritz

Am 27. Juni 2021 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2019 (GVOBl. M-V S. 138) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 11. Juli 2021 vorgesehen.

Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Hohenzieritz am 27. Juni 2021 auf.

22.03.2021

Landwerke M-V Breitband GmbH ist startklar

Jetzt geht es los!

Die Landwerke M-V Breitband GmbH ist auf dem besten Weg, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für schnelles Internet zu sorgen.

18.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Kratzeburg zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01. 2021 der
Gemeindevertretung Kratzeburg empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kratzeburg
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

11.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Carpin zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Carpin empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Carpin
festzustellen und die Bürgermeisterin für das HHJ 2019 zu entlasten.

11.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Blankensee zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Blankensee empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Blankensee
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

04.03.2021

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin über die Durchführung von Kartierungen für den Bau der B96 Landesgrenze Brandenburg bis Neustrelitz

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt in den Amtsbereichen Neustrelitz-Land, Mecklenburgische Kleinseenplatte sowie der Städte Neustrelitz und Fürstenberg/Havel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B96 zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und Neustrelitz auszubauen.

04.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Hohenzieritz zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Hohenzieritz zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Hohenzieritz empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Hohenzieritz
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

04.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Blumenholz zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 06.10.2020 der
Gemeindevertretung Blumenholz empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Blumenholz
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

03.03.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet Geflügelpest um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee

Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 27 der
Geflügelpest-Verordnung, des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden
Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in 17237 Blankensee, Trockenwerk 5 zum Beobachtungsgebiet
erklärt (siehe Karte).
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Gemeinde Burg Stargard mit den Ortschaften
Burg Stargard, Quastenberg, Quastenberg Siedlung, Sabel, Teschendorf, Gramelow, Loitz,
Godenswege, Riepke, Cammin; die Gemeinde Holldorf mit den Ortschaften Holldorf, Rowa und
Ballwitz; die Gemeinde Groß Nemerow mit den Ortschaften Krickow, Tollenseheim, Bornmühle,
Bornshof, Zachow, Groß Nemerow, Klein Nemerow; die Gemeinde Möllenbeck mit den Ortschaften
Möllenbeck, Flatow, Quadenschönfeld, Quadenschönfeld Bahnhof, Stolpe, Warbende; die Gemeinde
Blankensee mit den Ortschaften Watzkendorf und Rödlin Ausbau; die Gemeinde Blumenholz mit
den Ortschaften Blumenhagen, Blumenholz, Friedrichshof, Ehrenhof, Wilhelminenhof, Weisdin,
Blumenholz Nebendorf, Wendfeld, Usadel; die Gemeinde Hohenzieritz mit der Ortschaft Prillwitz;
die Gemeinde Carpin mit den Ortschaften Bergfeld, Goldenbaum, Carpin, Dianenhof, Zinow,
Oberzinow, Ochsenkrug, Thurow, Schulzenhof; die Gemeinde Grünow mit den Ortschaften Grünow
und Ollendorf und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft mit den Ortschaften Cantnitz, Dolgen,
Koldenhof, Köllershof.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.