Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Wokuhl-Dabelow
Am 30. Januar 2022 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 13. Februar 2022 vorgesehen.
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 30. Januar 2022 auf.