Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 30.10.2019 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Koch’scher Hof" der Gemeinde Userin zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO beschlossen.