Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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22.02.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf findet am Samstag, dem 09. März 2024 um 16.00 Uhr im „Flatterhus“ (Feuerwehrhaus, Nationalparkinformation) Dorfstr. 32A, 17237 Kratzeburg statt.

06.02.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht. Gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.

24.01.2024

Besetzung des Gemeindewahlausschusses - Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten

Nach § 1 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung wurden durch die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Neustrelitz-Land übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzender und acht weiteren Mitgliedern.

Wahlausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und unabhängig aus; sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Auf § 12 Absatz 2 LKWG M-V wird hingewiesen.

Die in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 08. Februar 2024 Wahlberechtigte der oben genannten Wahlgebiete als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.

Vorschläge sind einzureichen bei der Gemeindewahlbehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz oder telefonisch  (Tel.-Nr.: 03981/45750 ). Diese können aber auch per e-mail an die Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de gesendet werden.

24.01.2024

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden 117 engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

22.12.2023

Kommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Vollstreckungsangelegenheiten werden ab 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte übernommen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Aufgaben der Vollstreckung werden ab dem 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow übernommen.

13.12.2023

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586), fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 9. Juni 2024 auf.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf II"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 17 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich der Ortslage Dalmsdorf.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Dalmsdorf zustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die PPA Projektplanungsagentur GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: PPA Projektplanungsagentur GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich
der Ortslage Dalmsdorf.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 26.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

29.06.2023

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“ der Gemeinde Kratzeburg

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 13.12.2021 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.09.2022, Az: 2587/2022-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 28.06.2023 erfüllt.

11.05.2023

Härtefallhilfe für Heizkosten kann ab sofort beantragt werden

Bürger und Bürgerinnen, welche im vergangenen Jahr deutlich mehr für das Heizen zahlen mussten, können für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen.

Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.

11.05.2023

Informationen des Wasserzweckverbandes Strelitz

Auch der Wasserzweckverband Strelitz kommt an einer Gebührenerhöhung nicht vorbei

Die Verbandsversammlung des WZV Strelitz tagte am 01.03.2023 um über die neue Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 zu beraten. Die Bürgermeister der 17 verbandsangehörigen Städte und Gemeinden hatten über die Kalkulationen im Bereich Trinkwasser und Abwasser zu entscheiden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die allerorts steigenden Kosten für Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Art, teilweise eine noch höhere Steigerung als die eigentliche Inflation, hatten eine Gebührenerhöhung unumgänglich gemacht.
Zu diesen Kosten gehören u.a. Energiekosten, Betriebsstoffe, steigende Entsorgungskosten der Klärschlammentsorgung oder auch die Anlagenbetreuung durch Mitarbeiter. Nach intensivem Austausch wurden die Kalkulationen und die dazugehörigen Satzungen beschlossen.

27.04.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und den Strafkammern des Landgerichts Neubrandenburg

13.01.2023

Wohngeld Plus Gesetz ab 01.01.2023 - zuständige Ansprechpartner im Amt Neustrelitz-Land

Zum 1. Januar 2023 traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Jeder Antrag wird bearbeitet. Das erfordert Zeit.

Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden sich im Amt Neustrelitz-Land ab den 15.Januar 2023 Zuständigkeiten bei der Wohngeldbeantragung  ändern.

09.01.2023

Bekanntmachung zur Teileinziehung des öffentlichen Weges (Dorfstr.) in Kratzeburg – Gem. Kratzeburg, Fl. 1, Flst. 65/3

Bekanntmachung zur Auslage der Antragsunterlagen gem. § 9 Abs. 3 StrWG - MV

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg hat auf der Grundlage des § 9 StrWG - MV in der Sitzung am 15.12.2022 für den im ausliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Teileinziehung des öffentlichen Weges (Dorfstr.) in Kratzeburg – Gem. Kratzeburg, Fl. 1, Flst. 65/3 beschlossen.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.